Anwalt für internationales Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbschaften
Rechtsberatung bei internationalen Erbfällen mit Bezug zu Spanien
Die Europäische Erbrechtsverordnung findet auf Erbfälle ab dem 17. August 2015 Anwendung. Sie regelt bei grenzüberschreitenden Erbschaften insbesondere die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.
Sobald mehrere Länder betroffen sind, stellen sich zentrale Fragen: Welches Recht ist anzuwenden? Welche Gerichte, Notare oder Behörden sind zuständig? Wie werden Testamente, Erbnachweise und Vermögenswerte über Ländergrenzen hinweg koordiniert?
Bei deutsch-spanischen Erbfällen koordiniere ich die erforderlichen Schritte mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den zuständigen Stellen in Spanien. So können rechtliche, notarielle und – soweit erforderlich – steuerliche Fragen beider Länder aufeinander abgestimmt werden.
Internationale Nachlassabwicklung in Spanien
Testaments- und Erbvertragsberatung mit internationalem Bezug
Erb- und Güterrechtliche Streitigkeiten mit Bezug zum ausländischen Recht
Internationalen Erbfall besprechen
Schildern Sie mir, welche Personen, Vermögenswerte und Länder betroffen sind. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.
Leistungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen
Rechtliche Begleitung bei der Nachlassabwicklung, der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Streitigkeiten mit Bezug zum ausländischen Recht.

Internationale Nachlassabwicklung in Spanien
Ich prüfe die erbrechtliche Ausgangslage, koordiniere die erforderlichen Unterlagen und begleite die rechtlichen und notariellen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses in Spanien.

Testaments- und Erbvertragsberatung mit internationalem Bezug
Ich prüfe bestehende Testamente und Erbverträge und berate bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, wenn Personen oder Vermögenswerte in mehreren Ländern betroffen sind.

Testaments- und Erbvertragsberatung mit internationalem Bezug
Ich prüfe bestehende Testamente und Erbverträge und berate bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, wenn Personen oder Vermögenswerte in mehreren Ländern betroffen sind.
Sie benötigen Unterstützung bei einer Erbschaft mit Bezug zu Deutschland und Spanien? Schildern Sie mir Ihren Fall, damit wir die rechtliche Ausgangslage und die nächsten Schritte klären können.
Welche Bedeutung hat die Europäische Erbrechtsverordnung?
Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 bildet die Europäische Erbrechtsverordnung in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten den zentralen rechtlichen Rahmen. Sie regelt insbesondere die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sowie das Europäische Nachlasszeugnis.
Fragen zur Anwendung ausländischen Rechts und zur Koordination eines Nachlasses über Ländergrenzen hinweg müssen anhand der persönlichen und tatsächlichen Umstände des jeweiligen Erbfalls geprüft werden.
Letzter gewöhnlicher Aufenthalt
Rechtswahl im Testament
Internationale Zuständigkeit
Europäisches Nachlasszeugnis
Das Europäische Nachlasszeugnis dient dazu, die Rechtsstellung und die Befugnisse von Erben und weiteren Beteiligten in einem anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaat nachzuweisen.
Koordination deutsch-spanischer Erbfälle mit Notaren und Fachanwälten
Bei Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien müssen die rechtlichen und notariellen Schritte beider Länder ineinandergreifen. Dafür arbeite ich fallbezogen mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den jeweils zuständigen Stellen in Spanien zusammen.
Je nach Konstellation umfasst die Abstimmung unter anderem Erbnachweise, Testamente, Vollmachten, Übersetzungen, Apostillen, notarielle Urkunden und die Umsetzung der Erbfolge in Spanien. Mandanten erhalten dadurch einen zentral koordinierten Ablauf für beide Länder.
Zentraler Ansprechpartner für den gesamten Erbfall
Deutsch-spanische Nachlassabwicklung
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht
Carlos Vázquez
Als spanischer Abogado berate ich Sie bei internationalen Erbschaften mit Bezug zu Spanien und koordiniere die erforderlichen Schritte zwischen den beteiligten Ansprechpartnern in Deutschland und Spanien.
Deutsche Notare und Fachanwälte
Notare, Behörden und Register
Die in Spanien erforderlichen notariellen, steuerlichen und registerrechtlichen Schritte werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und in den grenzüberschreitenden Ablauf eingebunden.
Wie läuft die Koordination einer deutsch-spanischen Erbschaft ab?
Sachverhalt und Zuständigkeit klären
Zunächst wird geprüft, welche Personen, Vermögenswerte und Länder betroffen sind und welches Erbrecht sowie welche Stellen zuständig sein können.
Unterlagen und Fachleute abstimmen
Erbnachweise, Testamente, Vollmachten, Übersetzungen und notarielle Anforderungen werden mit den beteiligten Ansprechpartnern in Deutschland und Spanien koordiniert.
Nachlassabwicklung in Spanien umsetzen
Die erforderlichen rechtlichen, notariellen, steuerlichen und registerrechtlichen Schritte in Spanien werden aufeinander abgestimmt und begleitet.
Häufige Fragen zum internationalen Erbrecht
Wann liegt eine Erbschaft mit Auslandsbezug vor?
Was regelt die Europäische Erbrechtsverordnung?
Welches Erbrecht gilt bei einem internationalen Erbfall?
Kann im Testament das Recht der Staatsangehörigkeit gewählt werden?
Wofür wird das Europäische Nachlasszeugnis verwendet?
Wie werden deutsch-spanische Erbfälle koordiniert?
Internationalen Erbfall mit Carlos Vázquez besprechen
Bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug kommt es darauf an, die beteiligten Rechtsordnungen und Ansprechpartner sinnvoll miteinander zu verbinden. Durch die fallbezogene Zusammenarbeit mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den zuständigen Stellen in Spanien können die notwendigen Schritte koordiniert begleitet werden.
Schildern Sie mir Ihre erbrechtliche Angelegenheit und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
info@internationales-erbrecht-spanien.de
Liefergasse 11, 40213 Düsseldorf
Erbfall schildern