Anwalt für internationales Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbschaften

Als spanischer Abogado berate ich Sie bei komplexen Erbfällen mit Auslandsbezug und koordiniere die Nachlassabwicklung zwischen Deutschland und Spanien – persönlich, strukturiert und mit einem zentralen Ansprechpartner.

Rechtsberatung bei internationalen Erbfällen mit Bezug zu Spanien

Die Europäische Erbrechtsverordnung findet auf Erbfälle ab dem 17. August 2015 Anwendung. Sie regelt bei grenzüberschreitenden Erbschaften insbesondere die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.

Sobald mehrere Länder betroffen sind, stellen sich zentrale Fragen: Welches Recht ist anzuwenden? Welche Gerichte, Notare oder Behörden sind zuständig? Wie werden Testamente, Erbnachweise und Vermögenswerte über Ländergrenzen hinweg koordiniert?

Bei deutsch-spanischen Erbfällen koordiniere ich die erforderlichen Schritte mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den zuständigen Stellen in Spanien. So können rechtliche, notarielle und – soweit erforderlich – steuerliche Fragen beider Länder aufeinander abgestimmt werden.

international
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Internationale Nachlassabwicklung in Spanien

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Testaments- und Erbvertragsberatung mit internationalem Bezug

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Erb- und Güterrechtliche Streitigkeiten mit Bezug zum ausländischen Recht

Internationalen Erbfall besprechen

Schildern Sie mir, welche Personen, Vermögenswerte und Länder betroffen sind. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.

Leistungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen

Rechtliche Begleitung bei der Nachlassabwicklung, der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei Streitigkeiten mit Bezug zum ausländischen Recht.

 
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Internationale Nachlassabwicklung in Spanien

Ich prüfe die erbrechtliche Ausgangslage, koordiniere die erforderlichen Unterlagen und begleite die rechtlichen und notariellen Schritte zur Abwicklung des Nachlasses in Spanien.

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Testaments- und Erbvertragsberatung mit internationalem Bezug

Ich prüfe bestehende Testamente und Erbverträge und berate bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, wenn Personen oder Vermögenswerte in mehreren Ländern betroffen sind.

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Testaments- und Erbvertragsberatung mit internationalem Bezug

Ich prüfe bestehende Testamente und Erbverträge und berate bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, wenn Personen oder Vermögenswerte in mehreren Ländern betroffen sind.

Sie benötigen Unterstützung bei einer Erbschaft mit Bezug zu Deutschland und Spanien? Schildern Sie mir Ihren Fall, damit wir die rechtliche Ausgangslage und die nächsten Schritte klären können.

Welche Bedeutung hat die Europäische Erbrechtsverordnung?

Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 bildet die Europäische Erbrechtsverordnung in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten den zentralen rechtlichen Rahmen. Sie regelt insbesondere die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sowie das Europäische Nachlasszeugnis.

Fragen zur Anwendung ausländischen Rechts und zur Koordination eines Nachlasses über Ländergrenzen hinweg müssen anhand der persönlichen und tatsächlichen Umstände des jeweiligen Erbfalls geprüft werden.

Letzter gewöhnlicher Aufenthalt

Grundsätzlich gilt für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Entscheidend ist eine Gesamtbeurteilung der persönlichen Lebensumstände.

Rechtswahl im Testament

Eine Person kann grundsätzlich das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Die Rechtswahl muss den formalen Anforderungen entsprechen und mit vorhandenen Verfügungen von Todes wegen abgestimmt werden.

Internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit knüpft im Regelfall ebenfalls an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt an. Abhängig vom jeweiligen Staat können Gerichte, Notare oder andere Behörden an der Nachlassabwicklung beteiligt sein.

Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis dient dazu, die Rechtsstellung und die Befugnisse von Erben und weiteren Beteiligten in einem anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaat nachzuweisen.

 

Koordination deutsch-spanischer Erbfälle mit Notaren und Fachanwälten

Bei Erbschaften zwischen Deutschland und Spanien müssen die rechtlichen und notariellen Schritte beider Länder ineinandergreifen. Dafür arbeite ich fallbezogen mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den jeweils zuständigen Stellen in Spanien zusammen.

Je nach Konstellation umfasst die Abstimmung unter anderem Erbnachweise, Testamente, Vollmachten, Übersetzungen, Apostillen, notarielle Urkunden und die Umsetzung der Erbfolge in Spanien. Mandanten erhalten dadurch einen zentral koordinierten Ablauf für beide Länder.

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Zentraler Ansprechpartner für den gesamten Erbfall

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Deutsch-spanische Nachlassabwicklung

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Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht

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Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht

Carlos Vázquez - Lexquire
Ihr zentraler Ansprechpartner

Carlos Vázquez​

Als spanischer Abogado berate ich Sie bei internationalen Erbschaften mit Bezug zu Spanien und koordiniere die erforderlichen Schritte zwischen den beteiligten Ansprechpartnern in Deutschland und Spanien.

Fallbezogene Zusammenarbeit

Deutsche Notare und Fachanwälte

Je nach Erbfall werden deutsche Notare und Fachanwälte für Erbrecht einbezogen, damit Erbnachweise, Verfügungen von Todes wegen und weitere Schritte länderübergreifend aufeinander abgestimmt werden.
Abwicklung in Spanien

Notare, Behörden und Register

Die in Spanien erforderlichen notariellen, steuerlichen und registerrechtlichen Schritte werden mit den zuständigen Stellen abgestimmt und in den grenzüberschreitenden Ablauf eingebunden.

Wie läuft die Koordination einer deutsch-spanischen Erbschaft ab?

Sachverhalt und Zuständigkeit klären

Zunächst wird geprüft, welche Personen, Vermögenswerte und Länder betroffen sind und welches Erbrecht sowie welche Stellen zuständig sein können.

Unterlagen und Fachleute abstimmen

Erbnachweise, Testamente, Vollmachten, Übersetzungen und notarielle Anforderungen werden mit den beteiligten Ansprechpartnern in Deutschland und Spanien koordiniert.

Nachlassabwicklung in Spanien umsetzen

Die erforderlichen rechtlichen, notariellen, steuerlichen und registerrechtlichen Schritte in Spanien werden aufeinander abgestimmt und begleitet.

Häufige Fragen zum internationalen Erbrecht

Wann liegt eine Erbschaft mit Auslandsbezug vor?

Ein internationaler Erbfall kann vorliegen, wenn der Erblasser oder die Erben in unterschiedlichen Staaten leben, eine ausländische Staatsangehörigkeit besteht oder sich Nachlassvermögen in mehreren Ländern befindet.
Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt bei grenzüberschreitenden Erbfällen insbesondere die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Erbrecht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Sie bildet außerdem die Grundlage für das Europäische Nachlasszeugnis.
Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Eine wirksame Rechtswahl und die konkreten Umstände des Einzelfalls können für die Beurteilung entscheidend sein.
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung kann eine Person grundsätzlich das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Die Rechtswahl muss den formalen Anforderungen entsprechen und mit vorhandenen Verfügungen von Todes wegen abgestimmt werden.
Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis können Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter ihre Rechtsstellung und Befugnisse in einem anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaat nachweisen.
Bei deutsch-spanischen Erbfällen werden die erforderlichen rechtlichen, notariellen und gegebenenfalls steuerlichen Schritte in beiden Ländern aufeinander abgestimmt. Je nach Fall erfolgt die Zusammenarbeit mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den zuständigen Stellen in Spanien.

Internationalen Erbfall mit Carlos Vázquez besprechen

Bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug kommt es darauf an, die beteiligten Rechtsordnungen und Ansprechpartner sinnvoll miteinander zu verbinden. Durch die fallbezogene Zusammenarbeit mit deutschen Notaren und Fachanwälten für Erbrecht sowie den zuständigen Stellen in Spanien können die notwendigen Schritte koordiniert begleitet werden.

Schildern Sie mir Ihre erbrechtliche Angelegenheit und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

+49 211 94625357

info@internationales-erbrecht-spanien.de

Liefergasse 11, 40213 Düsseldorf

Erbfall schildern

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Carlos Vázquez Sarazá, Spanischer Anwalt
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