Anwalt für spanisches Erbrecht und Erbschaften in Spanien

Als spanischer Abogado berate und vertrete ich deutsche Erben und Erblasser bei Nachlassangelegenheiten mit Bezug zu Spanien.

Rechtsberatung für deutsche Erben und Erblasser mit Spanienbezug

Als spanischer Abogado bin ich mit der Beratung deutscher Mandanten bei erbrechtlichen Angelegenheiten mit spanischem Bezug vertraut.

Im internationalen Erbrecht gibt es keine Standardlösungen. Familienkonstellation, gewöhnlicher Aufenthalt, vorhandene Testamente, Vermögenswerte und mögliche Verbindlichkeiten müssen gemeinsam betrachtet werden. Deshalb erarbeite ich für jeden Mandanten eine individuelle rechtliche Lösung.

Ich begleite Sie von Deutschland aus bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften, den Formalitäten mit dem Finanzamt, der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sowie der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen.

Die notwendige Koordination mit Notaren, Behörden, Banken, Grundbuchämtern und Katasterstellen in Spanien übernehme ich für Sie.

derecho sucesorio servicio
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Abwicklung von Erbschaften

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Formalitäten mit dem Finanzamt

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Annahme und Ausschlagung von Erbschaften

4

Abfassung von Testamenten und Erbverträgen

Besprechen Sie Ihren Erbfall persönlich

Schildern Sie mir Ihre erbrechtliche Angelegenheit mit Spanienbezug und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Leistungen im spanischen Erbrecht

Persönliche Begleitung bei der Planung und Abwicklung von Erbfällen zwischen Deutschland und Spanien.

 
testamento

Erbfolgeplanung, Testamente und Erbverträge mit Spanienbezug

Eine vorausschauende Erbfolgeplanung kann Konflikte und Unsicherheiten vermeiden. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Strategie, die den Anforderungen der deutschen und der spanischen Rechtsordnung gerecht wird. Ich unterstütze Sie bei der Abfassung und Prüfung international ausgerichteter Testamente und Erbverträge.

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herencia

Nachlassabwicklung bei Erbschaften in Spanien

Nach Prüfung des anwendbaren Erbrechts beschaffe ich die erforderlichen Unterlagen und Erbnachweise, ermittle die Vermögenswerte in Spanien und bereite die notarielle Erbannahme vor. Mit entsprechender Vollmacht vertrete ich Sie gegenüber Notaren, Banken, Behörden, Grundbuch und Kataster.

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contrato

Annahme und Ausschlagung von Erbschaften

Vor der Annahme einer Erbschaft sollten die vorhandenen Vermögenswerte und möglichen Nachlassverbindlichkeiten geprüft werden. Ich berate Sie zur Annahme, zu möglichen Haftungsbeschränkungen und zur Ausschlagung und bereite die erforderlichen Erklärungen vor.

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impuesto

Erbschaftsteuer und steuerliche Formalitäten in Spanien

Über mein Kooperationsnetzwerk aus Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Spanien unterstütze ich Sie bei der Berechnung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Dazu gehören bei Bedarf die lokale Wertzuwachssteuer, weitere Formalitäten mit dem Finanzamt und Fragen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

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registro propiedad

Immobilien im Nachlass und Grundbucheintragung

Bei geerbten Immobilien kümmere ich mich um die erforderlichen Unterlagen aus Grundbuch und Kataster, die notarielle Zuweisung, die steuerlichen Nachweise und die anschließende Umschreibung auf die Erben im spanischen Grundbuch.

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litigio

Pflichtteilsansprüche und erbrechtliche Streitigkeiten

Ich unterstütze Sie bei Pflichtteilsansprüchen, Miterbengemeinschaften, Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsklagen. Im Streitfall vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich und verfolge eine rechtlich fundierte und faire Lösung.

 
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Warum Erbfälle in Spanien spezialisierte Beratung erfordern

Das Erbrecht in Deutschland ist bereits komplex. Kommt Spanien als zusätzlicher Bezugspunkt hinzu, müssen unterschiedliche Rechtssysteme, sprachliche Anforderungen, steuerliche Besonderheiten und die jeweilige Registerpraxis berücksichtigt werden.

Ob Testament mit internationalem Bezug, Nachlassabwicklung, Erbschaftsteuer, Pflichtteilsanspruch oder erbrechtliche Streitigkeit: Eine genaue Kenntnis der Abläufe in beiden Ländern hilft, Fehler und vermeidbare Verzögerungen zu verhindern.

Erbrechtliche Angelegenheiten sind häufig mit vielen Emotionen verbunden. Deshalb nehme ich mir die notwendige Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen, die rechtlichen Möglichkeiten verständlich zu erklären und eine passende Lösung für Ihren Fall zu erarbeiten.

  • Persönliche Betreuung durch Ihren Ansprechpartner
  • Verständliche Erläuterung der rechtlichen Möglichkeiten
  • Koordination der beteiligten Stellen in Deutschland und Spanien
  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung

So begleite ich Sie bei einer Erbschaft in Spanien

Die konkreten Schritte hängen vom Erbfall ab. Ich prüfe die Ausgangslage und koordiniere die erforderlichen Maßnahmen.

Rechtliche Ausgangslage prüfen

Ich prüfe den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, vorhandene Testamente und eine mögliche Rechtswahl. Daraus ergibt sich, welches Erbrecht anzuwenden ist und welche Stellen für die Nachlassabwicklung zuständig sind.

Unterlagen und Nachlass ermitteln

Je nach Fall werden unter anderem Sterbeurkunde, Testamentsregisterauszüge, Testament oder Erbvertrag, Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, Ausweisdokumente, spanische Identifikationsnummern und Vermögensnachweise benötigt. Zusätzlich werden die Vermögenswerte und möglichen Verbindlichkeiten ermittelt.

Erbannahme und Steuern abwickeln

Ich bereite die notarielle Erbannahme vor und vertrete Sie bei geeigneter Vollmacht vor dem spanischen Notar. Die spanische Erbschaftsteuer ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag zu erklären. Eine Verlängerung kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden.

Vermögenswerte auf die Erben übertragen

Nach der notariellen Annahme und der steuerlichen Abwicklung unterstütze ich bei der Umschreibung geerbter Immobilien im spanischen Grundbuch sowie bei den erforderlichen Schritten gegenüber Kataster, Banken und weiteren Stellen.

Häufige Fragen zum spanischen Erbrecht

Welches Erbrecht gilt für Deutsche mit Vermögen in Spanien?

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung ist grundsätzlich das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine wirksame Rechtswahl im Testament kann das Recht der Staatsangehörigkeit bestimmt werden. Welche Regelung im konkreten Fall gilt, muss individuell geprüft werden.

Typischerweise werden die Sterbeurkunde, Nachweise aus den Testamentsregistern, Testament oder Erbvertrag, Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, Ausweisdokumente, spanische Identifikationsnummern und Nachweise über die Vermögenswerte benötigt.

Die spanische Erbschaftsteuer ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag zu erklären. Eine Verlängerung kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Deshalb sollte die Nachlassabwicklung möglichst früh begonnen werden.

In vielen Fällen ist eine weitgehende oder vollständige Abwicklung mit einer notariellen Vollmacht möglich. Ich kann Sie dann gegenüber Notaren, Behörden, Banken, Grundbuch und Kataster vertreten.
Ein in Deutschland wirksam errichtetes Testament kann grundsätzlich auch in Spanien anerkannt werden. Für die Nachlassabwicklung müssen jedoch das anwendbare Erbrecht, mögliche weitere Testamente sowie die Anforderungen an Nachweis, Übersetzung und Vorlage geprüft werden.
Eine Erbschaft kann ausgeschlagen werden, etwa wenn erhebliche Schulden oder Verpflichtungen bestehen. Vor der Entscheidung sollten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, das anwendbare Recht und mögliche Haftungsbeschränkungen sorgfältig geprüft werden.

Persönliche Rechtsberatung bei Erbschaften in Spanien

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Nachlass frühzeitig planen oder bereits eine Erbschaft in Spanien abwickeln müssen: Ich unterstütze Sie persönlich bei den erforderlichen Schritten.

Schildern Sie mir Ihre Situation und vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Ich erläutere Ihnen verständlich, welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.

+49 211 94625357

info@internationales-erbrecht-spanien.de

Liefergasse 11, 40213 Düsseldorf

Erbfall schildern

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Carlos Vázquez Sarazá, Spanischer Anwalt
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