Anwalt für spanisches Erbrecht und Erbschaften in Spanien
Rechtsberatung für deutsche Erben und Erblasser mit Spanienbezug
Als spanischer Abogado bin ich mit der Beratung deutscher Mandanten bei erbrechtlichen Angelegenheiten mit spanischem Bezug vertraut.
Im internationalen Erbrecht gibt es keine Standardlösungen. Familienkonstellation, gewöhnlicher Aufenthalt, vorhandene Testamente, Vermögenswerte und mögliche Verbindlichkeiten müssen gemeinsam betrachtet werden. Deshalb erarbeite ich für jeden Mandanten eine individuelle rechtliche Lösung.
Ich begleite Sie von Deutschland aus bei der Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften, den Formalitäten mit dem Finanzamt, der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sowie der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen.
Die notwendige Koordination mit Notaren, Behörden, Banken, Grundbuchämtern und Katasterstellen in Spanien übernehme ich für Sie.
Abwicklung von Erbschaften
Formalitäten mit dem Finanzamt
Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
Abfassung von Testamenten und Erbverträgen
Besprechen Sie Ihren Erbfall persönlich
Schildern Sie mir Ihre erbrechtliche Angelegenheit mit Spanienbezug und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.
Leistungen im spanischen Erbrecht
Persönliche Begleitung bei der Planung und Abwicklung von Erbfällen zwischen Deutschland und Spanien.

Erbfolgeplanung, Testamente und Erbverträge mit Spanienbezug
Eine vorausschauende Erbfolgeplanung kann Konflikte und Unsicherheiten vermeiden. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Strategie, die den Anforderungen der deutschen und der spanischen Rechtsordnung gerecht wird. Ich unterstütze Sie bei der Abfassung und Prüfung international ausgerichteter Testamente und Erbverträge.

Nachlassabwicklung bei Erbschaften in Spanien
Nach Prüfung des anwendbaren Erbrechts beschaffe ich die erforderlichen Unterlagen und Erbnachweise, ermittle die Vermögenswerte in Spanien und bereite die notarielle Erbannahme vor. Mit entsprechender Vollmacht vertrete ich Sie gegenüber Notaren, Banken, Behörden, Grundbuch und Kataster.

Annahme und Ausschlagung von Erbschaften
Vor der Annahme einer Erbschaft sollten die vorhandenen Vermögenswerte und möglichen Nachlassverbindlichkeiten geprüft werden. Ich berate Sie zur Annahme, zu möglichen Haftungsbeschränkungen und zur Ausschlagung und bereite die erforderlichen Erklärungen vor.

Erbschaftsteuer und steuerliche Formalitäten in Spanien
Über mein Kooperationsnetzwerk aus Steuerberaterinnen und Steuerberatern in Spanien unterstütze ich Sie bei der Berechnung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung. Dazu gehören bei Bedarf die lokale Wertzuwachssteuer, weitere Formalitäten mit dem Finanzamt und Fragen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Immobilien im Nachlass und Grundbucheintragung
Bei geerbten Immobilien kümmere ich mich um die erforderlichen Unterlagen aus Grundbuch und Kataster, die notarielle Zuweisung, die steuerlichen Nachweise und die anschließende Umschreibung auf die Erben im spanischen Grundbuch.

Pflichtteilsansprüche und erbrechtliche Streitigkeiten
Ich unterstütze Sie bei Pflichtteilsansprüchen, Miterbengemeinschaften, Testamentsvollstreckung und Pflichtteilsklagen. Im Streitfall vertrete ich Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich und verfolge eine rechtlich fundierte und faire Lösung.
Warum Erbfälle in Spanien spezialisierte Beratung erfordern
Das Erbrecht in Deutschland ist bereits komplex. Kommt Spanien als zusätzlicher Bezugspunkt hinzu, müssen unterschiedliche Rechtssysteme, sprachliche Anforderungen, steuerliche Besonderheiten und die jeweilige Registerpraxis berücksichtigt werden.
Ob Testament mit internationalem Bezug, Nachlassabwicklung, Erbschaftsteuer, Pflichtteilsanspruch oder erbrechtliche Streitigkeit: Eine genaue Kenntnis der Abläufe in beiden Ländern hilft, Fehler und vermeidbare Verzögerungen zu verhindern.
Erbrechtliche Angelegenheiten sind häufig mit vielen Emotionen verbunden. Deshalb nehme ich mir die notwendige Zeit, Ihre persönliche Situation zu verstehen, die rechtlichen Möglichkeiten verständlich zu erklären und eine passende Lösung für Ihren Fall zu erarbeiten.
- Persönliche Betreuung durch Ihren Ansprechpartner
- Verständliche Erläuterung der rechtlichen Möglichkeiten
- Koordination der beteiligten Stellen in Deutschland und Spanien
- Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
So begleite ich Sie bei einer Erbschaft in Spanien
Rechtliche Ausgangslage prüfen
Ich prüfe den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, die Staatsangehörigkeit, vorhandene Testamente und eine mögliche Rechtswahl. Daraus ergibt sich, welches Erbrecht anzuwenden ist und welche Stellen für die Nachlassabwicklung zuständig sind.
Unterlagen und Nachlass ermitteln
Je nach Fall werden unter anderem Sterbeurkunde, Testamentsregisterauszüge, Testament oder Erbvertrag, Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, Ausweisdokumente, spanische Identifikationsnummern und Vermögensnachweise benötigt. Zusätzlich werden die Vermögenswerte und möglichen Verbindlichkeiten ermittelt.
Erbannahme und Steuern abwickeln
Vermögenswerte auf die Erben übertragen
Nach der notariellen Annahme und der steuerlichen Abwicklung unterstütze ich bei der Umschreibung geerbter Immobilien im spanischen Grundbuch sowie bei den erforderlichen Schritten gegenüber Kataster, Banken und weiteren Stellen.
Weiterführende Informationen:
Nachlassabwicklung in Spanien | Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis | Übersetzungen und Apostillen
Häufige Fragen zum spanischen Erbrecht
Welches Erbrecht gilt für Deutsche mit Vermögen in Spanien?
Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung ist grundsätzlich das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch eine wirksame Rechtswahl im Testament kann das Recht der Staatsangehörigkeit bestimmt werden. Welche Regelung im konkreten Fall gilt, muss individuell geprüft werden.
Welche Unterlagen werden für eine Erbschaft in Spanien benötigt?
Typischerweise werden die Sterbeurkunde, Nachweise aus den Testamentsregistern, Testament oder Erbvertrag, Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis, Ausweisdokumente, spanische Identifikationsnummern und Nachweise über die Vermögenswerte benötigt.
Wie lange ist die Frist für die Erbschaftsteuer in Spanien?
Die spanische Erbschaftsteuer ist grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag zu erklären. Eine Verlängerung kann innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden. Deshalb sollte die Nachlassabwicklung möglichst früh begonnen werden.
Kann eine Erbschaft ohne Reise nach Spanien abgewickelt werden?
Ist ein deutsches Testament in Spanien gültig?
Kann eine Erbschaft in Spanien ausgeschlagen werden?
Persönliche Rechtsberatung bei Erbschaften in Spanien
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Nachlass frühzeitig planen oder bereits eine Erbschaft in Spanien abwickeln müssen: Ich unterstütze Sie persönlich bei den erforderlichen Schritten.
Schildern Sie mir Ihre Situation und vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Ich erläutere Ihnen verständlich, welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.
info@internationales-erbrecht-spanien.de
Liefergasse 11, 40213 Düsseldorf
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