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ToggleAls in Düsseldorf ansässiger spanischer Anwalt bearbeite ich oft Erbschaften meiner Mandanten mit irgendeiner Verbindung zu Spanien.
In allen Fällen haben meine deutschen Mandanten in der Regel gemeinsame Zweifel, die ich in diesem Blogbeitrag allgemein klären möchte.
Die meisten Erbfälle betreffen Erblasser oder Erben, die in Spanien ansässig sind oder waren.
Es kommt jedoch auch häufig vor, dass Personen, die nicht in Spanien wohnen, Immobilien oder andere Vermögenswerte in Spanien erben.
- Nach welchem Recht und vor welchen Gerichten wird eine Erbschaft in Spanien abgewickelt?
- Was passiert, wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in Spanien ohne Testament stirbt?
- Wie wird in Spanien ein Testament gemacht und der Unterschied zu den deutschen?
- Muss ich meine Kinder unbedingt als Erben einsetzen? Kann ich sie enterben?
- Ist es möglich, in Spanien einen Erbvertrag oder ein Berliner Testament abzuschließen?
- Wie wirkt sich die Ehe auf die Erbschaft in Spanien aus?
- Welche Frist habe ich für die Abwicklung einer Erbschaft in Spanien?
- Welche Erbschaftssteuern und Pflichten habe ich in Spanien?
Anwendbares Recht und Zuständigkeit für Erbschaften in Spanien
Egal, ob Sie ein in Spanien ansässiger Deutscher sind und Ihre zukünftige Erbschaft planen möchten oder ob Sie in der Position sind, in Spanien oder von jemandem, der in Spanien wohnt, Vermögen zu erben, sollten Sie zuerst wissen, welches Recht gilt und in welchem Land Sie die Formalitäten erledigen müssen.
Anwendung des EU-Erbrechtsverordnung auf grenzüberschreitende Erbfälle
Da Deutschland und Spanien Länder sind, die den Rechtsrahmen der Europäischen Erbrechtsverordnung unterzeichnet haben, basiert die Regelung des anwendbaren Rechts auf dieser Verordnung seit 2015.
Laut dieser Verordnung gilt im Allgemeinen, mit Ausnahmen, innerhalb der Europäischen Union für eine Erbschaft das Recht des Ortes, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Der Erblasser kann jedoch auch das Recht seiner Staatsangehörigkeit unter bestimmten formalen Voraussetzungen wählen, die sogenannte “professio iuris“.
Es ist wichtig zu bestimmen, welches Recht anwendbar ist, da es auf den gesamten Nachlass angewendet wird. Deshalb ist es wichtig, die Umstände des Falls und welches Recht für unsere Interessen am vorteilhaftesten ist, genau untersuchen.
Wenn wir dies unseren deutschen Kunden erklären, stellen sich ihnen sofort zwei Fragen:
Was versteht man unter gewöhnlichem Aufenthalt?
Eine Person kann nicht mehr als einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn sie zwischen mehreren Ländern hin- und her pendelt, ist es wichtig, ihren Willen festzustellen, das Hauptzentrum ihrer Interessen an einem bestimmten Ort zu begründen, und dass der Aufenthalt an diesem Ort zum Zeitpunkt des Todes ausreichend stabil war.
Die Anmeldung, der steuerliche Wohnsitz oder andere ähnliche Fakten sind ein weiteres Indiz, aber nicht die einzigen und nicht die wichtigsten. Manchmal sind Dokumente wie Internet, Stromrechnungen oder Hausarztrechnung in diesem Zusammenhang relevanter.
Welche Formalitäten sind erforderlich, um das anwendbare Recht auf die Erbschaft zu wählen?
Die europäische Verordnung ermöglicht die Wahl des Rechts der Staatsangehörigkeit des Testators / Erblassers, die sogenannte „professio iuris“ beim Testament.
Sobald das Recht gewählt wurde, das für die Erbschaft gilt, ist es von entscheidender Bedeutung, diese Wahl mit allen formalen Anforderungen der Europäischen Verordnung vorzunehmen, unabhängig vom Land, Behörde und der Art des gewählten Testaments.
Zuständigkeit der Gerichte: Spanien oder Deutschland, Amtsgericht oder Notar?
Wie bei dem anwendbaren Recht führt die allgemeine Regel der Zuständigkeit zu den Gerichten des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, der nicht notwendigerweise mit dem Ort übereinstimmt, an dem er verstorben ist. Wenn es Spanien ist, müssen wir die Erbschaft vor einem Notar abwickeln, im Fall von Deutschland vor dem zuständigen Amtsgericht.
Wer ist Erbe, wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in Spanien ohne Testament stirbt?
Wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit stirbt und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hatte, ohne ein Testament zu hinterlassen, gilt für ihre Erbschaft das spanische Recht.
Das spanische Zivilgesetzbuch legt die folgende Reihenfolge für die Erbfolge fest:
- Nachkommen. Wenn der Verstorbene Kinder hat, sind diese die ersten Erben. Wenn ein Kind gestorben ist und es Enkel gibt, treten diese an die Stelle ihres Elternteils in der Erbschaft, und so weiter, bis die Möglichkeit, dass Nachkommen existieren, erschöpft ist.
- Vorfahren. Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben die Vorfahren, beginnend mit den Eltern des Verstorbenen.
- Wenn der Verstorbene weder Nachkommen noch Vorfahren hat, erbt der Ehegatte.
- Wenn keine der genannten Verwandten vorhanden sind, erben die Geschwister und Neffen in dieser Reihenfolge.
- Wenn es keine Geschwister und Neffen gibt, erben die übrigen Verwandten bis zum vierten Grad (Cousins).
- Wenn keiner dieser Verwandten vorhanden ist, geht die Erbschaft an die spanische Verwaltung (Autonome Gemeinschaften oder Staat).
Spanien hat eine speziell Besonderheit, da einige Autonome Gemeinschaften ihr eigenes Erbrecht haben, so dass je nach dem Ort, an dem der Verstorbene wohnte, das entsprechende regionale Recht gelten könnte. Bisher haben die Gerichte diese Möglichkeit im Fall der Balearen zugelassen.
Testamente in Spanien: Notariell und handschriftlich
In Spanien gibt es verschiedene Arten von Testamenten, das häufigste ist das offene Testament, das vor einem Notar errichtet wird. Dazu reicht es aus, beim spanischen Notar mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder NIE) erscheinen. Es handelt sich um einen kaum kostspieligen Vorgang (weniger als 100 €) und stellt sicher, dass der Wille des Erblassers nach seinem Tod respektiert wird.
In Bezug auf andere Arten von Testamenten möchten wir auch auf ein weiteres häufiges Testament sowohl in Spanien als auch in Deutschland hinweisen: das vom Erblasser handgeschriebene Testament (auch holographisches Testament genannt). In Spanien ist das handgeschriebene Testament völlig gültig, wenn bestimmte Formalitäten eingehalten werden, hat jedoch nur dann Wirkung, wenn es einem Authentifizierungsverfahren durch eine nachträgliche notarielle Akte unterzogen wird.
Können verschiedene Testamente nur für die in Spanien oder Deutschland befindlichen Vermögenswerte erstellt werden?
Für die formale Gültigkeit eines Testaments reicht es aus, dass es den Anforderungen des Landes entspricht, in dem es errichtet wird, der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Erblassers. Daher ist es schwierig, die formale Gültigkeit eines Testaments anzugreifen, das in der Europäische Union errichtet wurde.
Wenn im Laufe des Lebens der verstorbenen Person mehrere Testamente errichtet werden, gilt das jüngste Testament für die Erbschaft.
Vor der Europäischen Erbrechtsverordnung war es eine gängige Praxis von deutschen Staatsbürgern mit Vermögenswerten in Spanien, in beiden Ländern ein Testament zu haben, wobei das spanische Testament nur auf die in diesem Land befindlichen Vermögenswerte beschränkt war.
Diese Praxis ist nach wie vor möglich, jedoch seit der Verabschiedung der Erbrechtsverordnung erheblich komplexer geworden. Es wird nur für bestimmte Fälle und mit sorgfältiger Abstimmung mit dem Testament, das die gesamte Erbschaft regelt, empfohlen.
Der Pflichtteil und seine Besonderheiten im spanischen Erbrecht
Die Verpflichtung, bestimmten Verwandten einen Teil des Nachlasses zu hinterlassen, ist eine der wichtigsten Fragen, die bei der Planung einer Erbschaft oder der Aufteilung eines Nachlasses zu berücksichtigen sind.
Aus diesem Grund interessieren sich unsere deutschen Mandanten oft dafür, wie diese Frage in Spanien geregelt ist, was wir als „legítima“ (Pflichtteil) bezeichnen.
Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass es in Spanien kein einheitliches Erbrecht gibt. Einige Autonome Gemeinschaften haben eigenes Recht, das die Pflichtteile regelt. Obwohl die Anwendung dieses autonomen Rechts auf Personen, die keine spanische Staatsangehörigkeit besitzen, im gesamten Gebiet in Frage gestellt wird, wurde es auf den Balearen bereits reguliert und von den Gerichten zugelassen.
Wenn Sie Deutscher sind und in Galicien, Aragonien, Navarra, dem Baskenland oder Katalonien wohnen, wo es eigenes Erbrecht gibt, muss die Angelegenheit mit großer Sorgfalt und begleitet von einem Experten für das spezifische anwendbare Recht behandelt werden.
Die “legítima“ im spanischen Recht
Im spanischen Zivilgesetzbuch sind die Pflichtteilsberechtigten (diese Verwandten, denen wir gesetzlich einen Teil unseres Nachlasses hinterlassen müssen) die Kindern, die Eltern und der Ehegatte.
Der Anteil des Nachlasses, den die Kinder und Nachkommen zwingend erhalten müssen, beträgt zwei Drittel.
Der Pflichtteil der Eltern kommt nur zum Tragen, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Er beträgt ein Drittel, wenn der Erblasser verheiratet war, und die Hälfte, wenn er nicht verheiratet war.
Der Ehegatte hat seinerseits Anspruch auf einen ideellen Anteil am Nachlass, der dem Wert des Nießbrauchs an einem Drittel des Nachlasses entspricht, wenn er mit Nachkommen zusammentrifft, und der Hälfte, wenn er mit Eltern zusammentrifft.
Aber der Pflichtteil im allgemeinen spanischen Recht bedeutet nicht nur die Verpflichtung, einen erheblichen Teil des zukünftigen Nachlasses den Verwandten zu hinterlassen, sondern diese zwingenden Erben haben auch einen Anteil am Nachlass in Form eines Eigentumsrechts und nicht als Forderung/Kredit, wie es im deutschen Recht der Fall ist.
Erbrecht der Balearen
Wenn dieselbe Person mit deutscher Staatsangehörigkeit auf den Balearen wohnt, wäre die Angelegenheit anders. Sie ist sogar unterschiedlich, je nachdem, auf welcher Insel sie wohnt. Es gibt eine Regelung für Mallorca und Menorca und eine andere für Ibiza und Formentera.
Pflichtteil in Mallorca und Menorca
Auf Mallorca sind die Pflichtteilsberechtigten die Kinder und Nachkommen, die Eltern und der Ehegatte.
Die Kinder insgesamt müssen mindestens ein Drittel des Nachlasses erhalten. Und wenn es mehr als vier sind, die Hälfte.
Wenn keine Nachkommen vorhanden sind, verpflichtet das Gesetz, den Eltern ein Viertel des Nachlasses zu hinterlassen.
Der Pflichtteil des Ehegatten beträgt den Nießbrauch der Hälfte, wenn er mit Kindern oder Nachkommen zusammentrifft. Wenn er mit den Eltern des Verstorbenen zusammentrifft, erhöht sich dieser Anteil auf zwei Drittel. Und wenn der Verstorbene weder Nachkommen noch Eltern hat, die ihn überleben, muss dem Ehegatten der Nießbrauch an allen Vermögenswerten hinterlassen werden.
Pflichtteil in Ibiza und Formentera
Pflichtteilsberechtigte sind nur die Kinder oder Nachkommen und die Eltern. Der Ehegatte ist kein Pflichtteilsberechtigter.
Der Pflichtteil der Kinder beträgt ein Drittel bis zu vier Kindern und die Hälfte ab fünf Kindern.
Der testamentarische oder vertragliche Erbe kann den gesamten Nachlass abwickeln und sogar Vermögenswerte verkaufen, da die Pflichtteile in bar gezahlt wird, es sei denn, der Erblasser hat dies untersagt.
Internationale Nachlassplanung in Bezug auf Pflichtteile
Angesichts der Komplexität und Vielfalt der Wahl des anwendbaren Erbrechts in internationalen Kontext, die sich bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft ergibt, ist die Frage des Pflichtteils eine der Hauptfragen, die zu berücksichtigen sind, wobei es im Allgemeinen ratsam ist, das Recht zu wählen, das einen geringeren Pflichtteil hat, wie zum Beispiel das deutsche. Ein weiteres Land, in dem der Pflichtteil fast nicht existent und interessant ist, sind die Niederlande.
Erbverträge und Schenkungen zu Lebzeiten im Kontext des spanischen Erbrechts
Im spanischen Zivilgesetzbuch sind Erbverträge verboten.
Es gibt jedoch regionale Rechte wie das der Balearen, Galiciens, Kataloniens, Aragonien, des Baskenlandes oder Navarras, die die Möglichkeit vorsehen, Vereinbarungen über den zukünftigen Nachlass zu treffen.
Diese Erbverträge haben einen grundlegenden Vorteil gegenüber Schenkungen oder Kaufverträgen: ihre Besteuerung, obwohl ihre Planung und Prüfung detaillierte Beratung durch einen Experten in der Materie und in allen Rechtsordnungen, die in der internationalen erbrechtlichen Beziehung in Frage kommen, erfordert.
Wie beeinflusst der eheliche Güterstand das Erbrecht in Spanien?
Die europäische Erbrechtsverordnung schließt den ehelichen Güterstand von ihrer Anwendung aus. Daher wird zur Bestimmung des anwendbaren ehelichen Güterstandes und dessen Einfluss auf das Vermögen zwischen den Ehegatten eine andere Verordnung angewendet, die jüngste Verordnung EU 2016/1103,
Der eheliche Güterstand wird sowohl in Deutschland als auch in Spanien durch den Willen der Ehegatten bestimmt, die wählen können, welcher Güterstand auf ihre Ehe angewendet wird.
Wenn die Ehegatten nichts vereinbaren, muss auf die Umstände des Eheabschluss und den unmittelbar nach der Eheschließung festgelegten gewöhnlichen Aufenthalt zurückgegriffen werden, um zu bestimmen, welches Recht gilt.
Immer wenn eine Erbschaft einer verheirateten Person geplant oder abgewickelt werden muss, muss der eheliche Güterstand berücksichtigt werden, da die Liquidation des ehelichen Güterstandes vor oder gleichzeitig mit der Erbteilung durchgeführt werden muss.
Das Vermögen der Ehegatten muss vorher aufgeteilt werden, um genau bestimmen zu können, welche Vermögenswerte zum Nachlass der verstorbenen Person gehören.
Ebenso ist die steuerliche Behandlung von Vermögensliquidationen zwischen Ehegatten in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union oft sehr interessant, weshalb es auch ein zu berücksichtigendes Instrument in der erbschaftsrechtlichen Vermögensplanung ist.
Wichtige Fristen bei der Abwicklung einer Erbschaft in Spanien im Blick behalten
In Spanien gibt es keine Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Nur nach notarieller Aufforderung durch einen Interessenten gibt es eine Frist von 30 Tagen, um die Erbschaft auszuschlagen.
Die Erbschaftssteuer muss jedoch innerhalb von 6 Monaten ab dem Todesdatum oder dem Abschluss des Erbvertrages abgewickelt werden. Diese Frist kann auf 12 Monate verlängert werden, muss jedoch ausdrücklich und innerhalb der ersten 5 Monate nach dem Todesfall oder Erbvertrag beantragt werden.
Die gleiche Frist gilt für die sogenannte kommunale Wertzuwachssteuer (Plusvalia municipal), deren Abwicklung oder Antrag auf Abwicklung bei der Gemeinde oder dem zuständigen Organ der Provinzregierung, in der sich die Immobilien befinden, erfolgt.
Was passiert, wenn das anwendbare Recht auf eine Erbschaft das deutsche ist und die Formalitäten in Spanien erledigt werden müssen?
Spanische Behörden sind nicht verpflichtet, das deutsche Recht zu kennen.
Es liegt in der Verantwortung des Interessenten, vor spanischen Gerichten, Notaren und Grundbuchämtern den Inhalt und die Anwendung des deutschen Erbrechts nachzuweisen.
Das spanische Recht bietet uns zwei Möglichkeiten:
Einerseits kann die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in Spanien den Inhalt und die Gültigkeit des deutschen Rechts bescheinigen.
. Andererseits, praktischer und effektiver, kann ein akkreditierter Experte für deutsches Recht ein Gutachten erstellen. In diesem Gutachten muss der Sachverständige darlegen, was der Inhalt und Gültigkeit des deutschen Rechts ist und wie es von den deutschen Gerichten ausgelegt wird.
Europäisches Nachlasszeugnis
Egal, ob das spanische oder das deutsche Recht angewendet wird, ist es von großer Bedeutung, dass Sie die Existenz des europäischen Erbschein kennen. Dieses Dokument ermöglicht es Ihnen, Ihren Erbenstatus in der gesamten EU nachzuweisen.
Dieses Dokument wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, wobei in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen berücksichtigt wird.
Erbschaftsteuer in Spanien: Zuständigkeit, Freibeträge und steuerliche Aspekte
Jede Person, die in Spanien Vermögen aufgrund einer Erbschaft erwirbt, ist zur Zahlung und/oder gegebenenfalls zur Erklärung der Erbschaftssteuer verpflichtet.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Berechnung der Steuer erfolgt in zwei Schritten:
Zuerst wird die Steuer mit einer Tabelle unter Berücksichtigung der Höhe des Nachlasses, des Verwandtschaftsgrades des Erben mit dem Verstorbenen und der betroffenen Autonomen Gemeinschaft berechnet.
Danach wird auf die resultierende Steuerquote eine Multiplikatorentabelle angewendet, die den Verwandtschaftsgrad und das vorherige Vermögen des Erben berücksichtigt.
Anwendbare Vorschriften
Das erste, was Sie in Bezug auf die Besteuerung einer Erbschaft in Spanien wissen sollten, ist, dass es 18 verschiedene Steuervorschriften gibt. Einerseits gibt es die staatliche Regelung und andererseits die der 17 Autonomen Gemeinschaften.
Seit 2014 ist es der spanischen Finanzamt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr gestattet, zwischen Residenten und Nicht Residenten zu diskriminieren.
Die Tabellen in jeder Autonomen Gemeinschaft sind unterschiedlich und wenden verschiedene Ermäßigungen für direkte Verwandte an.Mit Abstand sind Katalonien und Asturien die teuersten Comunidades autonomas.
Die anderen Comunidades gewähren Befreiungen und Ermäßigungen, die die Steuer für Vorfahren, Nachkommen oder Ehegatten bei Erbschaften zwischen 400.000 € und 1.000.000 € praktisch minimal machen.



